Mit einem neuen Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetz soll eine EU-Richtlinie gegen unfaire Geschäftspraktiken entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette in nationales Recht umgesetzt werden. Die nationale Umsetzung kann nach dem gestrigen Ministerratsbeschluss nun im Parlament behandelt werden und soll mit Anfang 2022 in Kraft treten „Es braucht endlich einen klar definierten Rechtsrahmen, damit unlautere Geschäftspraktiken zwischen bäuerlichen Produzenten, kleineren Zuliefern oder Verarbeitern und starken Handelsketten auch exekutiert werden können“, hofft Abgeordneter Manfred Hofinger auf eine breite Unterstützung der Regierungsvorlage im Parlament.
„Damit Regionalität nicht nur ein Werbeslogan der Lebensmittelketten ist und unsere Bäuerinnen und Bauern, kleine Erzeuger oder Verarbeiter nicht länger am kürzeren Ast sitzen, wenn es um Preisgestaltung geht, braucht es endlich klare Regeln“, sieht Hofinger in der EU-Richtlinie gegen unfaire Geschäftspraktiken (UTP-Richtlinie) einen richtungsweisenden Weg.
In Zukunft ist Schluss mit:
- Ein Landwirt liefert Lebensmittel an eine Handelskette und wartet mehrere Monate auf die ausgemachte Bezahlung. Mit der neuen Regelung muss innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden.
- Oder was auch immer wieder passiert: Ein Landwirt liefert zum Beispiel zehn Tonnen Äpfel an eine Handelskette, diese verkauft aber nur acht Tonnen und schickt dem Landwirt die zwei Tonnen nicht verkaufte Äpfel wieder zurück, ohne diese zu bezahlen. Mit der UTP-Richtlinie muss bezahlt werden, was auch bestellt und abgenommen wurde.
- Handelskonzerne werben intensiv mit Flugblättern oder Inseraten auch mit bäuerlichen Produkten. Oft werden die Lieferanten angehalten, einen finanziellen Beitrag dafür zu leisten oder das Produkt wird nicht beworben. Künftig soll das nicht mehr möglich sein. Kostenabwälzungen an Lieferanten sind nicht mehr erlaubt.
Die Lebensmittelwertschöpfungskette soll in Zukunft so gestaltet werden, dass faire Preise und fairer Umgang miteinander auf Augenhöhe funktionieren. „Das haben sich unsere Bäuerinnen und Bauern, die mit viel Mühe und steigenden Betriebsmittelpreisen täglich zu kämpfen haben, verdient. Auch sie haben das Recht einen höheren und fairen Wertschöpfungsanteil für ihre qualitativ hochwertigen Produkte zu bekommen“, so Hofinger.
Ab 1. März 2022 ist im Landwirtschaftsministerium auch die Einrichtung einer Ombudsstelle geplant, damit sich Betroffene auch anonym und ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen oder Schikanen mit ihren Beschwerden an sie richten können.